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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1972 - IV A 1190/70   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1972 - IV A 1190/70 (https://dejure.org/1972,1461)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.1972 - IV A 1190/70 (https://dejure.org/1972,1461)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 1972 - IV A 1190/70 (https://dejure.org/1972,1461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1069
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Neustadt, 19.05.2011 - 4 K 225/11

    Keine Sperrzeitverkürzung für Spielhalle in Kaiserslautern

    Ungeachtet dessen können die Besucher auch die im weiteren Umfeld der Spielhallen der Klägerin befindlichen Spielhallen aufsuchen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 1972 - IV A 1190/70 -, GewArch 1972, 195 und Urteil vom 18. Februar 1992 - 4 A 1051/90 -, GewArch 1992, 394).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1492/93

    Sperrzeitverkürzung: besondere örtliche Verhältnisse; kein Anspruch auf

    Entscheidend ist vielmehr, ob im lokalen Einzugsbereich eine erhebliche Zahl von Interessenten ihr Bedürfnis nach einem Besuch von Nachtlokalen ohne die Verkürzung der Sperrzeit der in Rede stehenden Gaststätte nicht befriedigen könnte (Senatsurteile vom 10.04.1987, aaO, und vom 03.11.1987, aaO, unter Hinweis auf OVG Münster, GewArch 1972, 195).
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 2362/88

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Gaststätte

    Es liegen nämlich im Falle des Klägers keine hinreichenden Gründe vor, die ein Abweichen von der Regel, daß Schank- und Speisewirtschaften um 1.00 Uhr zu schließen haben, im Interesse der Allgemeinheit rechtfertigen, was vom erkennenden Senat zu beurteilen war, weil nämlich das öffentliche Bedürfnis im Sinne der oben mitgeteilten Rechtsprechung ein gerichtlich vollinhaltlich überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum ist (Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 9. Aufl., Rdnr. 11 zu § 18 unter Bezug auf OVG Münster GewArch 1972, 195 u. VGH Mannheim GewArch 1967, 179, sowie Mörtel, a.a.O., Rdnr. 7 zu § 18).
  • VG Berlin, 04.04.1979 - 4 A 593.77

    Klage des Nachbarn gegen die Aufhebung der Vorverlegung der Sperrzeit für die

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  • VG Arnsberg, 06.05.2009 - 1 K 2944/07

    Voraussetzung für eine Sperrzeitverkürzung für öffentliche Vergnügungsstätten

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Januar 1972 - IV A 1190/70 -, GewArch 1972, 195 (196); OVG Sachs-Anh, a.a.O. (Juris Rn. 4); OVG Saarl, a.a.O., Juris Rn. 35; Michel/Kienzle/Pauly, a.a.O., § 18 Rn. 21; Pöltl, GastG, 5. Auflage 2003, § 18 Rn. 34.
  • VG Halle, 07.08.2002 - 1 A 271/99
    Solche Verhältnisse liegen dann vor, wenn die Verhältnisse im örtlichen Bereich sich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 M 154/02 - OVG NRW, Urteil vom 12. Januar 1972 - IV A 1190/70 - Gewerbearchiv 1972, 195).
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